Aufträge werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform, auch die Aufhebung der Schriftform bedarf der Schriftform.
2.1. Planungen, Entwürfe, Zeichnungen und Änderungen bzw. Korrekturen sind, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart, kostenpflichtig.
2.2. Die Pläne werden nach den Angaben des Auftraggebers und den von ihm und von der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet. Für die Richtigkeit dieser Unterlagen haftet der Auftragsnehmer nicht.
2.3. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung, wie die Pläne bzw. die Einwürfe umgesetzt und realisiert werden.
2.4. Der Transfer von Daten und Unterlagen an den Auftragnehmer erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr des Verlustes oder der Veränderung von elektronisch übermittelten Daten trägt daher der Auftraggeber. Datensicherungen obliegen ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Daten jeglicher Art zu sichern oder zu archivieren, ausgenommen gesetzliche Verpflichtungen zur Speicherung. Unabhängig davon ist der Auftragnehmer berechtigt, Kopien der zur Verfügung gestellten Daten anzufertigen.
2.5. Persönliche Daten des Auftraggebers werden vorübergehend gespeichert.
3.1. Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Beschreibungen von Veranstaltungskonzepten, in Wort, Bild und sonst wie, sowie geistiges und materielles im Sinne des Gesetzes bleiben mit allen Rechten Eigentum des Auftragnehmers, auch dann, wenn die Pläne an den Auftraggeber übergeben wurden.
3.2. Für Änderungen von Planungen, Entwürfen etc. ohne Abstimmung mit den Auftragnehmer, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Diese Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrages sind diese unverzüglich dem Auftragnehmer zurückzugeben.
3.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung, die Weitergabe an Dritte sowie die Vornahme von Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers. Wird diese Verpflichtung durch den Auftraggeber verletzt, so verpflichtet er sich, unbeschadet weitergehender Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, zur Bezahlung des Aufwandes für die Erstellung der Unterlagen zuzüglich einer angemessenen Nutzungsgebühr, mindestens jedoch 30% der Auftragssumme. Dem Auftraggeber ungenommen bleibt einen niedrigeren Schaden nachzuweisen und den Auftragnehmer einen höheren, mindestens jedoch 30% der Auftragssumme.
4.1. Alle Angebotspreise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer. Es gilt der zur Leistungserfüllung gültige gesetzliche Mehrwertsteuersatz.
4.2. Wenn nicht anders schriftlich angegeben, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen brutto, ohne Skonti und Spesenfrei fällig.
5.1. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Lieferfristen freibleibend.
5.2. Auch bei vereinbarten Lieferfristen haftet der Auftragnehmer nicht für Verzögerungen, welche durch unvorhergesehene Vorgänge, insbesondere höhere Gewalt, bei fehlenden Informationen von Seiten des Auftraggebers, bei Störungen in den angeschlossenen Lieferwerken und allen anderen von Auftragnehmer nicht zu verschuldenden Fällen verursacht werden. Die damit verbundenen Verzögerungen berechtigen den Auftragnehmer zur einseitigen Vertragsauflösung. Schadensersatz des Auftraggebers sind in diesen Fall ausgeschlossen. Die daraus resultierenden Ansprüche des Auftragnehmers orientieren sich an § 3.3 dieser AGB.
Soweit gesetzlich zutreffend, wird als Gerichtsstand jedweder Art das für den Auftragnehmer ordentlich und sachlich zuständige Gericht bestimmt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmungen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall einer vertraglichen Lücke.